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Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe (EURLHuGBUG k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Approbationsordnung für Apotheker
Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. April 2016 AAppO § 4, § 20, § 22a, § 22b, § 22c, § 22e
Die Approbationsordnung für Apotheker vom 19. Juli 1989 (BGBl. I S. 1489), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 3005) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Zur Ausbildung gehören insbesondere die pharmazeutischen Tätigkeiten im Sinne des § 2 Absatz 3 der Bundes-Apothekerordnung." - 2.
- § 20 Absatz 3 wird aufgehoben.
- 3.
- In § 22a Absatz 1 Satz 6 wird die Angabe „und 3" gestrichen.
- 4.
- In § 22b Absatz 1 Satz 6 wird die Angabe „und 3" gestrichen.
- 5.
- In § 22c Absatz 3 Satz 1 wird vor dem Punkt am Ende ein Semikolon und werden die Wörter „sie haben dabei sicherzustellen, dass die Antragsteller die Prüfungen innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung nach § 4 Absatz 2 Satz 8 der Bundes-Apothekerordnung ablegen können" eingefügt.
- 6.
- In § 22e Nummer 4 werden nach den Wörtern „Berufspraxis als Apotheker" die Wörter „oder durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 4 Absatz 2 Satz 5 der Bundes-Apothekerordnung" eingefügt.
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EURLHuGBUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EURLHuGBUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 9 FachKrEG Änderung der Approbationsordnung für Apotheker
... der Approbationsordnung für Apotheker vom 19. Juli 1989 (BGBl. I S. 1489), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. April 2016 (BGBl. I S. 886 ) geändert worden ist, wird folgender Satz eingefügt: „Im Falle des ...
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