Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe (EURLHuGBUG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Approbationsordnung für Apotheker


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. April 2016 AAppO § 4, § 20, § 22a, § 22b, § 22c, § 22e

Die Approbationsordnung für Apotheker vom 19. Juli 1989 (BGBl. I S. 1489), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 3005) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Zur Ausbildung gehören insbesondere die pharmazeutischen Tätigkeiten im Sinne des § 2 Absatz 3 der Bundes-Apothekerordnung."

2.
§ 20 Absatz 3 wird aufgehoben.

3.
In § 22a Absatz 1 Satz 6 wird die Angabe „und 3" gestrichen.

4.
In § 22b Absatz 1 Satz 6 wird die Angabe „und 3" gestrichen.

5.
In § 22c Absatz 3 Satz 1 wird vor dem Punkt am Ende ein Semikolon und werden die Wörter „sie haben dabei sicherzustellen, dass die Antragsteller die Prüfungen innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung nach § 4 Absatz 2 Satz 8 der Bundes-Apothekerordnung ablegen können" eingefügt.

6.
In § 22e Nummer 4 werden nach den Wörtern „Berufspraxis als Apotheker" die Wörter „oder durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 4 Absatz 2 Satz 5 der Bundes-Apothekerordnung" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EURLHuGBUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EURLHuGBUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 9 FachKrEG Änderung der Approbationsordnung für Apotheker
... der Approbationsordnung für Apotheker vom 19. Juli 1989 (BGBl. I S. 1489), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. April 2016 (BGBl. I S. 886 ) geändert worden ist, wird folgender Satz eingefügt: „Im Falle des ...


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