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Zitierungen von § 21 GewStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 GewStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GewStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 GewStG Entstehung der Steuer
... Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen (§ 21 ) handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1202/v17246.htm