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Artikel 2 - Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (53. FuttMVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. Mai 2016.

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