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§ 4 - Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikanlagenmechanikerausbildungsverordnung (SHKAMAusbV)
V. v. 28.04.2016 BGBl. I S. 1025 (Nr. 20)
Geltung ab 01.08.2016; FNA: 806-22-1-106 Berufliche Bildung
Geltung ab 01.08.2016; FNA: 806-22-1-106 Berufliche Bildung
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse sind:
- 1.
- Prüfen und Messen von Anlagen und Anlagenteilen,
- 2.
- Fügen,
- 3.
- manuelles Trennen, Spanen und Umformen,
- 4.
- maschinelles Bearbeiten,
- 5.
- Instandhalten von Betriebsmitteln,
- 6.
- Instandhalten von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen,
- 7.
- Installieren von elektrischen Baugruppen und Komponenten in versorgungstechnischen Anlagen und Systemen,
- 8.
- Montieren und Demontieren von Rohrleitungen und Kanälen,
- 9.
- Montieren, Demontieren und Transportieren von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen,
- 10.
- Durchführen von Dämm-, Dichtungs- und Schutzmaßnahmen,
- 11.
- Anwenden von Anlagen- und Systemtechnik sowie Inbetriebnahme von ver- und entsorgungstechnischen Anlagen und Systemen,
- 12.
- Funktionskontrolle und Instandhaltung von ver- und entsorgungstechnischen Anlagen und Systemen,
- 13.
- Unterscheiden und Berücksichtigen von nachhaltigen Systemen und deren Nutzungsmöglichkeiten,
- 14.
- Durchführen von Hygienemaßnahmen,
- 15.
- kundenorientierte Auftragsbearbeitung,
- 16.
- Berücksichtigen von bauphysikalischen, bauökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen und
- 17.
- Gebäudemanagementsysteme.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation,
- 6.
- Planen und Steuern von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse und
- 7.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
(4) Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach den Absätzen 2 und 3 sind in mindestens einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
- 1.
- Sanitärtechnik,
- 2.
- Heizungstechnik,
- 3.
- Lüftungs- und Klimatechnik sowie
- 4.
- erneuerbare Energien und Umwelttechnik.
Zitierungen von § 4 SHKAMAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SHKAMAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SHKAMAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 SHKAMAusbV Prüfungsbereich Kundenauftrag
... aus mehreren Aufgabenteilen bestehen. Bei der Aufgabenstellung ist das Einsatzgebiet nach § 4 Absatz 4 zu berücksichtigen, in dem der Prüfling überwiegend ausgebildet wurde. ...
§ 13 SHKAMAusbV Prüfungsbereich Arbeitsplanung
... soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. Bei der Aufgabenstellung ist das Einsatzgebiet nach § 4 Absatz 4 zu berücksichtigen, in dem der Prüfling überwiegend ausgebildet wurde. ...
§ 14 SHKAMAusbV Prüfungsbereich Systemanalyse und Instandhaltung
... soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. Bei der Aufgabenstellung ist das Einsatzgebiet nach § 4 Absatz 4 zu berücksichtigen, in dem der Prüfling überwiegend ausgebildet wurde. ...
Anlage SHKAMAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
... Prüfen und Messen von Anlagen und Anlagenteilen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) a) Form- und Maßhaltigkeit von Werkstücken, insbe- ... anlassen 5 2 Fügen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflä- ... 3 Manuelles Trennen, Spanen und Umformen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) Werkzeuge unter Berücksichtigung von Verfahren und von ... 6 4 Maschinelles Bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) Maschinenwerte von handgeführten und ortsfesten ... 5 Instandhalten von Betriebsmitteln (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) Betriebsmittel reinigen, pflegen und vor Korrosion ... von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) versorgungstechnische Anlagen und Systeme inspi- zieren und ... und Komponenten in versorgungstechnischen Anlagen und Systemen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Arbeiten an elektrischen Anlagen unter Beachtung von ... Montieren und Demontieren von Rohrleitungen und Kanälen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Lage von Gebäudeanschlüssen für Ver- und Entsor- ... und Transportieren von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) Befestigungsarten nach den Erfordernissen und Be- ... von Dämm-, Dichtungs- und Schutzmaßnahmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) a) Dämmmaßnahmen an gebäudetechnischen Anlagen, ... von ver- und entsorgungstechnischen Anlagen und Systemen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) technologische, ökologische und ökonomische Ei- ... von ver- und entsorgungstechnischen Anlagen und Systemen (§ 4 Absatz 2 Nummer 12) a) elektrische und hydraulische Schaltungsunterlagen auswerten ... von nachhaltigen Systemen und deren Nutzungsmöglichkeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 13) a) Nutzungsmöglichkeiten von Nicht-Trinkwasser, ins- ... Durchführen von Hygienemaßnahmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 14) a) Hygienevorschriften anwenden, insbesondere bei Trink- und ... 15 Kundenorientierte Auftragsbearbeitung (§ 4 Absatz 2 Nummer 15) a) Aufträge entgegennehmen und unter Beachtung öko- ... bauökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 16) a) Baustellen, insbesondere nach ökonomischen, ergo- ... 17 Gebäude- managementsysteme (§ 4 Absatz 2 Nummer 17) a) gewerkeübergreifende Schnittstellen erkennen und ... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebs er- läutern ... und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ... technische und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) Informationen beschaffen und bewerten b) Gespräche mit ... sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) a) Auftragsziele festlegen und Teilaufgaben definieren b) ... von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) a) Betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen ...
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