Eingangsformel - Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung und zur Änderung weiterer Verordnungen (ImmVermVEV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verordnet auf Grund

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des § 11a Absatz 5 der Gewerbeordnung, der zuletzt durch Artikel 10 Nummer 2 des Gesetzes vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 396) geändert worden ist,

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des § 34 Absatz 2 der Gewerbeordnung, der zuletzt durch Artikel 275 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist,

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des § 34g Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 und 7 in Verbindung mit Absatz 1 der Gewerbeordnung, der durch Artikel 11 Nummer 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2015 (BGBl. I S. 1114) eingefügt worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,

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des § 34j Absatz 1 der Gewerbeordnung, der durch Artikel 10 Nummer 7 des Gesetzes vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 396) eingefügt worden ist,

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des § 8a Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 der Wirtschaftsprüferordnung, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 3 des Abschlussprüferaufsichtsgesetzes vom 27. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3846) geändert worden ist,

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des § 13b Satz 3 der Wirtschaftsprüferordnung, der zuletzt durch Artikel 255 Nummer 1 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist:



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