Artikel 2 - Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung und zur Änderung weiterer Verordnungen (ImmVermVEV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Pfandleiherverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 7. Mai 2016 PfandlV § 3, § 5

Die Pfandleiherverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juni 1976 (BGBl. I S. 1334), die zuletzt durch Artikel 2a Absatz 2 des Gesetzes vom 4. März 2013 (BGBl. I S. 362) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „drei" durch das Wort „vier" ersetzt.

2.
In § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird das Wort „zwei" durch das Wort „drei" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung und zur Änderung weiterer Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ImmVermVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ImmVermVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Artikel 12 BEV 2024 Änderung der Pfandleiherverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juni 1976 (BGBl. I S. 1334), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. April 2016 (BGBl. I S. 1046 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird ...


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