Tools:
Update via:
Artikel 4 - Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung und zur Änderung weiterer Verordnungen (ImmVermVEV k.a.Abk.)
Artikel 4 Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung
Die Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung vom 27. Mai 2005 (BGBl. I S. 1520), die zuletzt durch Artikel 257 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „drei" durch das Wort „vier" ersetzt.
- b)
- In Absatz 4 Satz 2 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.
- 2.
- In § 8 Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.
- 3.
- § 9 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „sechs" durch das Wort „acht" ersetzt.
- b)
- In Absatz 6 Satz 2 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12033/a198634.htm