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Artikel 4 - Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung und zur Änderung weiterer Verordnungen (ImmVermVEV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 7. Mai 2016 WPAnrV § 6, § 8, § 9

Die Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung vom 27. Mai 2005 (BGBl. I S. 1520), die zuletzt durch Artikel 257 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „drei" durch das Wort „vier" ersetzt.

b)
In Absatz 4 Satz 2 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.

2.
In § 8 Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.

3.
§ 9 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „sechs" durch das Wort „acht" ersetzt.

b)
In Absatz 6 Satz 2 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung und zur Änderung weiterer Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 ImmVermVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ImmVermVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Artikel 8 BEV 2024 Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung
... vom 27. Mai 2005 (BGBl. I S. 1520), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 28. April 2016 (BGBl. I S. 1046 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt ...