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Artikel 4 - Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung und zur Änderung weiterer Verordnungen (ImmVermVEV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung


Artikel 4 ändert mWv. 7. Mai 2016 WPAnrV § 6, § 8, § 9

Die Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung vom 27. Mai 2005 (BGBl. I S. 1520), die zuletzt durch Artikel 257 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „drei" durch das Wort „vier" ersetzt.

b)
In Absatz 4 Satz 2 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.

2.
In § 8 Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.

3.
§ 9 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „sechs" durch das Wort „acht" ersetzt.

b)
In Absatz 6 Satz 2 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.

 
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