interne Verweise§ 6 PBZugV Gleichwertige Abschlussprüfungen (vom 08.09.2015) ... Abschlussprüfungen, die von einer nach Landesrecht zuständigen Behörde nach § 6 Absatz 2 in der bis zum Ablauf des 4. März 2013 geltenden Fassung bis zum 4. Dezember 2011 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
V. v. 22.02.2013 BGBl. I S. 347
Artikel 1 1. PBZugVÄndV ... in deren Zuständigkeitsbereich der Bewerber arbeitet." 6. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Gleichwertige Abschlussprüfungen ... Bewerber arbeitet." 6. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Gleichwertige Abschlussprüfungen (1) Die nach Landesrecht zuständige ... Abschlussprüfungen, die von einer nach Landesrecht zuständigen Behörde nach § 6 Absatz 2 in der bis zum Ablauf des 4. März 2013 geltenden Fassung bis zum 4. Dezember 2011 ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
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