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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Tiersonderbeihilfenverordnung (1. TierSoBeihVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
§ 12 Absatz 2 der Tiersonderbeihilfenverordnung vom 17. November 2015 (BAnz AT 19.11.2015 V1) wird wie folgt gefasst:
- „(2) Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft. Sie ist auf Sachverhalte, die vor diesem Tag eingetreten sind, weiterhin anzuwenden."
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