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Zitierungen von § 7 EnSTransV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 EnSTransV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnSTransV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 EnSTransV Grundsätze (vom 01.01.2024)
... nach Absatz 2 sind durch elektronische Datenübermittlung nach Maßgabe des § 7 beim zuständigen Hauptzollamt für das nach § 4 Absatz 2 Nummer 4 oder nach § 5 ...
§ 12 EnSTransV Elektronische Datenbank (vom 01.07.2019)
... allgemein zugänglichen Internetseite im Sinne des § 3 Absatz 4. (3) Die nach § 7 Absatz 2 in Schriftform erhobenen Daten werden durch die Hauptzollämter in die elektronische Datenbank ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 5 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
... Vordruck in Schriftform beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen." 3. § 7 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt Art und ...

Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Artikel 6 StromStBefNG Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
... wie folgt gefasst: „§ 6 (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Elektronische Datenübermittlung, ... b) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst: „ § 7 Elektronische Datenübermittlung, Ausnahme". c) Die Angabe zu § 12 wird ... durch die Wörter „durch elektronische Datenübermittlung nach Maßgabe des § 7 " ersetzt. c) In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „mehr als" ... das Wort „mindestens" ersetzt. 5. § 6 wird aufgehoben. 6. § 7 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 7 Elektronische Datenübermittlung, Ausnahme". b) Absatz 1 wird wie folgt ... Datenbank". b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die nach § 7 Absatz 2 in Schriftform erhobenen Daten werden durch die Hauptzollämter in die elektronische Datenbank ...
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