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Berichtigung - Berichtigung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (3. AFBGÄndGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 585) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a ist die Angabe „30" durch die Angabe „25" zu ersetzen.
In Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a ist die Angabe „30" durch die Angabe „25" zu ersetzen.
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