Berichtigung - Berichtigung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (3. AFBGÄndGBer k.a.Abk.)

B. v. 09.05.2016 BGBl. I S. 1186 (Nr. 23); Geltung ab 18.05.2016

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 18. Mai 2016 3. AFBGÄndG Artikel 1

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 585) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a ist die Angabe „30" durch die Angabe „25" zu ersetzen.



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