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§ 4 - Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2014 (2. FinAusglG2014DV k.a.Abk.)

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 7. Juni 2016 1. FinAusglG2014DV

Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2014 vom 17. März 2014 (BGBl. I S. 265) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. Mai 2016.

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