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§ 4 - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Besoldungs-, Beihilfe- und Unfallfürsorgeangelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung (BfEZustAnO)
§ 4 Übergangsregelung
Diese Anordnung gilt auch für Widersprüche und Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.
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