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Artikel 2 - Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (KorrBekGG k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
In § 74c Absatz 1 Satz 1 Nummer 5a des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2525) geändert worden ist, wird das Wort „sowie" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern „geschäftlichen Verkehr" die Wörter „sowie der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen und der Bestechung im Gesundheitswesen" eingefügt.
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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 KorrBekGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KorrBekGG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2460
Artikel 2 50. StrÄndG Folgeänderungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Mai 2016 (BGBl. I S. 1254) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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