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§ 4 - Graveurausbildungsverordnung (GrAusbV)
V. v. 03.06.2016 BGBl. I S. 1298 (Nr. 26)
Geltung ab 01.08.2016; FNA: 7110-6-125 Handwerk im Allgemeinen
Geltung ab 01.08.2016; FNA: 7110-6-125 Handwerk im Allgemeinen
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Planen von Herstellungsprozessen und Arbeitsabläufen,
- 2.
- Vorbereiten von Werkstücken durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren für die Gravur-, Laser- und Drucktechnik,
- 3.
- Handhaben und Instandhalten von Betriebsmitteln und technischen Systemen sowie Umgehen mit Gefahrstoffen und sonstigen Werkstoffen,
- 4.
- Herstellen und Instandhalten von Gravierwerkzeugen,
- 5.
- Anfertigen von Modellen und Formen,
- 6.
- Anfertigen von Flachstichen,
- 7.
- Gestalten und Veredeln von Oberflächen sowie Herstellen von Beschilderungen,
- 8.
- Anfertigen von Stempeln und von Form- und Prägewerkzeugen und
- 9.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben von Produkten.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und
- 4.
- Umweltschutz.
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Zitierungen von § 4 GrAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 GrAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GrAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage GrAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Graveur und zur Graveurin
... von Herstellungs- prozessen und Arbeits- abläufen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) a) technische Zeichnungen oder Daten aus rechner- ... Fertigungs- verfahren für die Gravur-, Laser- und Drucktechnik (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) Arbeitsplatz einrichten sowie Werkstücke, Halb- zeuge, ... Systemen sowie Umgehen mit Gefahrstoffen und sonstigen Werkstoffen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) Betriebsmittel und Gefahrstoffe unter Berücksichti- gung ... und Instandhalten von Gravierwerkzeugen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) Meißel und Punzen durch Schmieden, Formschleifen und ... 5 Anfertigen von Modellen und Formen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) Arbeitsplatz einrichten sowie Werkstücke, Halbzeu- ge, ... 6 Anfertigen von Flachstichen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) Arbeitsplatz einrichten sowie Werkstücke, Halb- zeuge, ... und Veredeln von Oberflächen sowie Herstellen von Beschilderungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Arbeitsplatz einrichten sowie Werkstücke, Halb- zeuge, ... von Stempeln und von Form- und Prägewerkzeugen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Arbeitsplatz einrichten sowie Werkstücke, Halb- zeuge, ... sichernden Maßnahmen und Übergeben von Produkten (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) Normen und Richtlinien zur Sicherung der Qualität ... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins- ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern ... und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- ... 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ...
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