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§ 13 - Eichgesetz (EichG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 23.03.1992 BGBl. I S. 711; aufgehoben durch Artikel 27 G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
Geltung ab 02.03.1985; FNA: 7141-6 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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Geltung ab 02.03.1985; FNA: 7141-6 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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§ 13 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
(1) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat zur Sicherung der Einheitlichkeit des gesetzlichen Meßwesens
- 1.
- Bauarten von Meßgeräten zuzulassen,
- 2.
- Normalgeräte und Prüfungshilfsmittel der zuständigen Behörden und der staatlich anerkannten Prüfstellen auf Antrag zu prüfen,
- 3.
- die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Landesbehörden sowie die staatlich anerkannten Prüfstellen zu beraten und
- 4.
- die Zusammenarbeit der nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe c anerkannten Stellen abzustimmen.
(2) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat ferner
- 1.
- das physikalisch-technische Meßwesen wissenschaftlich zu bearbeiten, insbesondere wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet zu betreiben und
- 2.
- Prüfungen und Untersuchungen auf dem Gebiet des physikalisch-technischen Meßwesens vorzunehmen.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung G. v. 3. Juli 2008 BGBl. I S. 1185 m.W.v. 12. Juli 2008
Frühere Fassungen von § 13 Eichgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 12.07.2008 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung vom 03.07.2008 BGBl. I S. 1185 |
aktuell vorher | 08.02.2007 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes vom 02.02.2007 BGBl. I S. 58 |
aktuell | vor 08.02.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 13 Eichgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 EichG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EichG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes
G. v. 02.02.2007 BGBl. I S. 58
Artikel 1 EichGÄndG
... auf Grund dieses Gesetzes etwas anderes bestimmt" eingefügt. 4. § 13 Abs. 1 Nr. 4 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird nach dem Wort ...
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung
G. v. 03.07.2008 BGBl. I S. 1185
Artikel 2 MeßEinhGuaÄndG Änderung des Eichgesetzes
... gefasst: § 12 (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst: § 13 Aufgaben der Physikalisch-Technischen ... b) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst: § 13 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt". c) Die Angabe zu § 15 ... 15 (weggefallen)". 2. § 12 wird aufgehoben. 3. § 13 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: § 13 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt". b) Absatz 1 wird wie folgt ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für die Zulassung von Messgeräten zur Eichung
V. v. 18.10.2010 BGBl. I S. 1430
Artikel 1 2. ZulKostVÄndV
... anerkannten Prüfstellen gemäß § 13a Nummer 2 in Verbindung mit § 13 Absatz 1 Nummer 2 des Eichgesetzes, 5. die Feststellung der Gleichwertigkeit von ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Eichordnung
V. v. 12.08.1988 BGBl. I S. 1657; aufgehoben durch Artikel 10 Abs. 3 V. v. 11.12.2014 BGBl. I S. 2010
Eingangsformel EichO
... § 6 Abs. 6, des § 8 Abs. 1 bis 3, des § 9 Abs. 2 Satz 4, Abs. 5 und 6, des § 13 Abs. 1 Nr. 4 und 5, des § 19 Nr. 1 bis 3 und des § 26 des Eichgesetzes in der Fassung ... Landwirtschaft und Forsten, - auf Grund des § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 des Eichgesetzes, der gemäß Artikel 12 Nr. 2 der ... Naturschutz und Reaktorsicherheit und - auf Grund des § 13 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 des Eichgesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesminister für ...
Zulassungskostenverordnung
V. v. 22.12.1992 BGBl. I S. 2471; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 66 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
§ 1 ZulKostV Anwendungsbereich (vom 15.08.2013)
... anerkannten Prüfstellen gemäß § 13a Nummer 2 in Verbindung mit § 13 Absatz 1 Nummer 2 des Eichgesetzes, 5. die Feststellung der Gleichwertigkeit von ...
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