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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben
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§ 21 - Eichgesetz (EichG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 23.03.1992 BGBl. I S. 711; aufgehoben durch Artikel 27 G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
Geltung ab 02.03.1985; FNA: 7141-6 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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Geltung ab 02.03.1985; FNA: 7141-6 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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§ 21 EG-Verordnungen
Soweit es zur Durchführung von Verordnungen des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die einer Regelung nach den §§ 7 und 8 entsprechen, erforderlich ist, kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung die erforderlichen Ausführungsvorschriften erlassen. Die §§ 11, 16 bis 18, 20 und 23 finden für die Durchführung der in Satz 1 genannten Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und der zu ihrer Ausführung erlassenen Rechtsverordnungen entsprechende Anwendung.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung G. v. 3. Juli 2008 BGBl. I S. 1185 m.W.v. 12. Juli 2008
Frühere Fassungen von § 21 Eichgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 12.07.2008 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung vom 03.07.2008 BGBl. I S. 1185 |
aktuell vorher | 08.02.2007 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes vom 02.02.2007 BGBl. I S. 58 |
aktuell | vor 08.02.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 21 Eichgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 EichG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EichG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13a EichG Kostenerhebung (vom 12.07.2008)
... 1. Amtshandlungen nach den §§ 2 bis 4, 8 bis 10, 21 und 25, 2. die Prüfung von Normalgeräten und Prüfungshilfsmitteln, ...
§ 19 EichG Ordnungswidrigkeiten (vom 08.02.2007)
... 10 oder 12, jeweils auch in Verbindung mit Satz 2, § 9 Abs. 3, § 10 Abs. 3 oder § 21 Satz 1 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, ... des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Sinne des § 21 zuwiderhandelt, soweit eine Rechtsverordnung nach Absatz 3 für einen bestimmten Tatbestand ... des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Sinne des § 21 und den zu ihrer Durchführung erlassenen Verordnungen. (3) Das Bundesministerium ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes
G. v. 02.02.2007 BGBl. I S. 58
Artikel 1 EichGÄndG
... Für 1. Amtshandlungen nach den §§ 2 bis 4, 8, 9, 10, 21 , 25 und 26, 2. die Prüfung von Normalgeräten und ... zu bestimmen." 5. In § 19 Abs. 1 Nr. 4 werden nach der Angabe „§ 21 Satz 1" die Wörter „oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen ... ersetzt. 7. In § 8 Abs. 1, § 19 Abs. 3 und § 21 Satz 1 werden jeweils a) die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die ...
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung
G. v. 03.07.2008 BGBl. I S. 1185
Artikel 2 MeßEinhGuaÄndG Änderung des Eichgesetzes
... wie folgt gefasst: 1. Amtshandlungen nach den §§ 2 bis 4, 8 bis 10, 21 und 25,". b) In Nummer 3 wird nach dem Wort Gesetzes" das Komma ... c) Nummer 4 wird aufgehoben. 5. § 15 wird aufgehoben. 6. In § 21 Satz 2 wird die Angabe §§ 11, 16 bis 18, 20, 22 und 23" durch die Angabe ...
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