Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 1 - Oberflächengewässerverordnung (OGewV)

Artikel 1 V. v. 20.06.2016 BGBl. I S. 1373 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2873
Geltung ab 24.06.2016; FNA: 753-13-5 Wasserwirtschaft
| |

Anlage 1 (zu § 3 Satz 1, § 5 Absatz 2 Satz 1) Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen


Anlage 1 wird in 4 Vorschriften zitiert

Die Oberflächenwasserkörper innerhalb einer Flussgebietseinheit sind nach Maßgabe der Nummer 1 in Kategorien einzuteilen und ihre Lage und Grenzen sind festzulegen. Sie sind in jeder Kategorie nach Maßgabe der Nummer 2 nach Typen zu unterscheiden. Die Oberflächenwasserkörper, die für eine Einstufung als künstlich oder erheblich verändert in Betracht kommen, sind den Typen jener Gewässerkategorie zuzuordnen, der sie am ähnlichsten sind. Für jeden Gewässertyp sind nach Maßgabe der Nummer 3 die typspezifischen Referenzbedingungen festzulegen, die dem sehr guten ökologischen Zustand entsprechen. Das höchste ökologische Potenzial ist aus den Referenzbedingungen des Gewässertyps abzuleiten, dem der künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper am ähnlichsten ist.

1.
Kategorien von Oberflächengewässern

Die Oberflächengewässer sind in folgende Kategorien einzuteilen:

1.1
Flüsse

1.2
Seen

1.3
Übergangsgewässer

1.4
Küstengewässer

a)
nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, soweit der ökologische Zustand einzustufen ist

b)
nach § 3 Nummer 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, soweit der chemische Zustand einzustufen ist

2.
Typen von Oberflächengewässern

2.1
Fließgewässer (mit einem Einzugsgebiet von 10 Quadratkilometern oder größer)

Die nachfolgenden Größenangaben werden als Größen der Einzugsgebiete der jeweiligen Gewässer angegeben. Die Angaben dienen der Orientierung:

a)
klein (10 bis 100 Quadratkilometer)

b)
mittelgroß (größer als 100 bis 1.000 Quadratkilometer)

c)
groß (größer als 1.000 bis 10.000 Quadratkilometer)

d)
sehr groß (größer als 10.000 Quadratkilometer)

Ökoregion 4: Alpen, Höhe über 800 Meter

Typ 1 Fließgewässer der Alpen

Subtyp 1.1 Bäche der Kalkalpen

Subtyp 1.2 Kleine Flüsse der Kalkalpen

Ökoregionen 8 und 9: Mittelgebirge und Alpenvorland, Höhe 200 bis 800 Meter

Typ 2 Fließgewässer des Alpenvorlandes

Subtyp 2.1 Bäche des Alpenvorlandes

Subtyp 2.2 Kleine Flüsse des Alpenvorlandes

Typ 3 Fließgewässer der Jungmoräne des Alpenvorlandes

Subtyp 3.1 Bäche der Jungmoräne des Alpenvorlandes

Subtyp 3.2 Kleine Flüsse der Jungmoräne des Alpenvorlandes

Typ 4 Große Flüsse des Alpenvorlandes

Typ 5 Grobmaterialreiche silikatische Mittelgebirgsbäche

Typ 5.1 Feinmaterialreiche silikatische Mittelgebirgsbäche

Subtyp 5.2 (PHYLIB) Feinmaterialreiche silikatische Mittelgebirgsbäche in Vulkangebieten

Typ 6 Feinmaterialreiche karbonatische Mittelgebirgsbäche

Subtyp 6 K Feinmaterialreiche karbonatische Mittelgebirgsbäche (Keuper)

Typ 7 Grobmaterialreiche karbonatische Mittelgebirgsbäche

Typ 9 Silikatische fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse

Typ 9.1 Karbonatische fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse

Subtyp 9.1 K Karbonatische fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse (Keuper)

Typ 9.2 Große Flüsse des Mittelgebirges

Typ 10 Kiesgeprägte Ströme

Ökoregionen 13 und 14: Norddeutsches Tiefland, Höhe unter 200 Meter

Typ 14 Sandgeprägte Tieflandbäche

Typ 15 Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse

Typ 15 g Große sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse

Typ 16 Kiesgeprägte Tieflandbäche

Typ 17 Kiesgeprägte Tieflandflüsse

Typ 18 Lösslehmgeprägte Tieflandbäche

Typ 20 Sandgeprägte Ströme

Typ 22 Marschengewässer

Subtyp 22.1 Kleine und mittelgroße Gewässer der Marschen

Subtyp 22.2 Große Gewässer der Marschen (meist mit Einzugsgebieten innerhalb der Geestgebiete des Norddeutschen Tieflandes)

Subtyp 22.3 Ströme der Marschen (Unterläufe von Elbe und Weser oberhalb der Übergangsgewässer)

Typ 23 Rückstau- bzw. brackwasserbeeinflusste Ostseezuflüsse

Ökoregionunabhängige Typen

Typ 11 Organisch geprägte Bäche

Typ 12 Organisch geprägte Flüsse

Typ 19 Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern

Typ 21 Seeausflussgeprägte Fließgewässer

Subtyp 21 N Seeausflussgeprägte Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes (Nord)

Subtyp 21 S Seeausflussgeprägte Fließgewässer des Alpenvorlandes (Süd)

2.2
Seen (mit einer Oberfläche von 0,5 Quadratkilometern oder größer)

Ökoregionen 4 und 9: Alpen und Alpenvorland

Typ 1: Polymiktischer Alpenvorlandsee

Typ 2: Geschichteter Alpenvorlandsee mit relativ großem Einzugsgebiet1

Typ 3: Geschichteter Alpenvorlandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet

Typ 4: Geschichteter Alpensee

Ökoregionen 8 und 9: Mittelgebirge

Typ 5: Geschichteter kalziumreicher Mittelgebirgssee mit relativ großem Einzugsgebiet

Typ 6: Polymiktischer kalziumreicher Mittelgebirgssee

Typ 7: Geschichteter kalziumreicher Mittelgebirgssee mit relativ kleinem Einzugsgebiet

Typ 8: Geschichteter kalziumarmer Mittelgebirgssee mit relativ großem Einzugsgebiet

Typ 9: Geschichteter kalziumarmer Mittelgebirgssee mit relativ kleinem Einzugsgebiet

Ökoregionen 13 und 14: Norddeutsches Tiefland

Typ 10: Geschichteter Tieflandsee mit relativ großem Einzugsgebiet

Typ 11: Polymiktischer Tieflandsee mit relativ großem Einzugsgebiet

Typ 12: Flusssee im Tiefland

Typ 13: Geschichteter Tieflandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet

Typ 14: Polymiktischer Tieflandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet

Sondertypen (alle Ökoregionen)

Typ 88: Sondertyp natürlicher See (z. B Moorsee, Strandsee, Altarm oder Altwasser)

Typ 99: Sondertyp künstlicher See (z. B. Abgrabungssee)

2.3
Übergangsgewässer (Ästuare mit einem Einzugsgebiet von 10 Quadratkilometern oder größer)

Typ T1: Übergangsgewässer Elbe-Weser-Ems

Typ T2: Übergangsgewässer Eider

2.4
Küstengewässer

Typen der Küstengewässer der Nordsee

Typ N1: euhalines offenes Küstengewässer

Typ N2: euhalines Wattenmeer

Typ N3: polyhalines offenes Küstengewässer

Typ N4: polyhalines Wattenmeer

Typ N5: euhalines felsgeprägtes Küstengewässer um Helgoland

Typen der Küstengewässer der Ostsee

Typ B1: oligohalines inneres Küstengewässer

Subtyp B1a: Salzgehalt 0,5 - 3 PSU2

Subtyp B1b: Salzgehalt 3 - 5 PSU

Typ B2: mesohalines inneres Küstengewässer

Subtyp B2a: Salzgehalt 5 - 10 PSU

Subtyp B2b: Salzgehalt 10 - 18 PSU

Typ B3: mesohalines offenes Küstengewässer

Subtyp B3a: Salzgehalt 5 - 10 PSU

Subtyp B3b: Salzgehalt 10 - 18 PSU

Typ B4: meso-polyhalines offenes Küstengewässer, saisonal geschichtet (Salzgehalt 10 - 30 PSU)

3.
Festlegung von Referenzbedingungen für Typen von Oberflächenwasserkörpern

3.1
Für jeden Typ von Oberflächenwasserkörpern nach Nummer 2 sind typspezifische hydromorphologische und physikalisch-chemische Bedingungen festzulegen, die denjenigen hydromorphologischen und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten entsprechen, die in Anlage 3 Nummer 2 und 3 für diesen Typ von Oberflächenwasserkörper für den sehr guten ökologischen Zustand gemäß der entsprechenden Tabelle in Anlage 4 angegeben sind. Außerdem sind typspezifische biologische Referenzbedingungen festzulegen, die die biologischen Qualitätskomponenten abbilden, die in Anlage 3 Nummer 1 für diesen Typ von Oberflächenwasserkörper bei sehr gutem ökologischen Zustand gemäß der entsprechenden Tabelle in Anlage 4 angegeben sind.

3.2
Werden die in diesem Abschnitt beschriebenen Verfahren auf künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper angewendet, sind Bezugnahmen auf den sehr guten ökologischen Zustand als Bezugnahmen auf das höchste ökologische Potenzial gemäß Anlage 4 Tabelle 6 zu verstehen. Die Werte für das höchste ökologische Potenzial eines Oberflächenwasserkörpers sind alle sechs Jahre zu überprüfen.

3.3
Die typspezifischen Referenzbedingungen nach den Nummern 3.1 und 3.2 sollen entweder raumbezogen oder modellbasiert sein oder durch Kombination beider Verfahren abgeleitet werden. Bei der Definition des sehr guten ökologischen Zustands im Hinblick auf die Konzentration bestimmter synthetischer Schadstoffe gelten als Nachweisgrenze die Werte, die mit den besten Techniken ermittelt werden können, die zum Zeitpunkt der Festlegung der Referenzbedingungen verfügbar sind.

3.4
Für raumbezogene typspezifische biologische Referenzbedingungen ist ein Bezugsnetz für jeden Typ von Oberflächenwasserkörper zu entwickeln. Das Netz muss eine ausreichende Anzahl von Stellen mit sehr gutem Zustand umfassen.

3.5
Modellbasierte typspezifische biologische Referenzbedingungen können entweder aus Vorhersagemodellen oder durch Rückberechnungsverfahren abgeleitet werden. Für die Verfahren sind historische, paläologische und andere verfügbare Daten zu verwenden. Die Werte für die Referenzbedingungen müssen hinreichend zuverlässig sein.

3.6
Ist es auf Grund eines hohen Maßes an natürlicher Veränderlichkeit einer Qualitätskomponente nicht möglich, zuverlässige typspezifische Referenzbedingungen für diese Komponente eines Oberflächenwasserkörpers festzulegen, kann diese Komponente von der Beurteilung des ökologischen Zustands dieses Typs von Oberflächengewässer ausgenommen werden. In diesem Fall sind die Gründe hierfür im Bewirtschaftungsplan für die Einzugsgebiete anzugeben.


---
1
Ein See wird als geschichtet eingeordnet, wenn die thermische Schichtung an der tiefsten Stelle des Sees über mindestens drei Monate stabil bleibt.
2
PSU (Practical Salinity Units) ist die Maßeinheit für die Salinität.



 

Zitierungen von Anlage 1 OGewV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 OGewV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OGewV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 OGewV Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen
... Maßgabe der Anlage 1 werden folgende Bestimmungen zum 22. Dezember 2019 durch die zuständige Behörde ...
§ 5 OGewV Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials
... Qualitätskomponenten, die für diejenige Gewässerkategorie nach Anlage 1 Nummer 1 gelten, die dem betreffenden Wasserkörper am ähnlichsten ist. Die ...
Anlage 5 OGewV (zu § 5 Absatz 3) Bewertungsverfahren und Grenzwerte der ökologischen Qualitätsquotienten für die verschiedenen Gewässertypen
...  (Bewertungsverfahren) Typ gemäß Anlage 1 Nummer 2.1 sowie sonstige Gewässertypen5 Ökologische ... (Bewertungsverfahren) Typ gemäß Anlage 1 Nummer 2.2 sowie sonstige Gewässertypen6 Ökologische ... (PSI) Phyto-Seen-Index, gesamt alle Typen gemäß Anlage 1 Nummer 2.2 0,80 0,60 Phytoplankton  ... (PSI) Metric: Artenindex7 alle Typen gemäß Anlage 1 Nummer 2.2 0,80 0,60  ... TKp 0,82 0,53 alle Typen gemäß Anlage 1 Nummer 2.2 MTSs 0,80 0,53  ... TKp 0,87 0,51 alle Typen gemäß Anlage 1 Nummer 2.2 MTSs 0,76 0,51  ... 0,80 0,55 alle Typen gemäß Anlage 1 Nummer 2.213 0,83 0,55 Benthische ... (Bewertungsverfahren) Typ gemäß Anlage 1 Nummer 2.3 oder 2.4 Ökologische Qualitätsquotienten  ...
Anlage 7 OGewV (zu § 5 Absatz 4 Satz 2) Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten
... Fischgemeinschaft Gewässertypen nach Anlage 1 Nummer 2.1 ... Typen nach Anlage 1 Nummer 2.1 ... und Typengruppen Typen nach Anlage 1 Nummer 2.2 Phytoplankton- Seen-Subtypen oder Typgruppen ... Ostsee: Typ nach Anlage 1 Nr. 2.4 Salinität in PSU (Durchschnittswert) Gesamt-Stickstoff  ... Nordsee: Typ nach Anlage 1 Nummer 2.4 Salinität (Durchschnittswert in PSU) ... Für die Zuordnung der Fischgemeinschaften zu den Gewässertypen nach Anlage 1 Nummer 2.1 gilt Nummer 1.1.1 entsprechend. 2.1.2 Werte für weitere Parameter nach ... Typen nach Anlage 1 Nummer 2.1 ... und Typengruppen Typ nach Anlage 1 Nummer 2.2 Phytoplankton- See-Subtypen oder Typgruppen ... Ostsee: Typ nach Anlage 1 Nr. 2.4 Salinität in PSU (Durchschnittswert) Gesamt-Stickstoff  ... Nordsee: Typ nach Anlage 1 Nr. 2.4 Salinität (Durchschnittswert in PSU) Gesamt-Stickstoff ...