Anlage 3 - Oberflächengewässerverordnung (OGewV)

Artikel 1 V. v. 20.06.2016 BGBl. I S. 1373 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2873
Geltung ab 24.06.2016; FNA: 753-13-5 Wasserwirtschaft
| |

Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 1) Qualitätskomponenten zur Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials


Anlage 3 wird in 4 Vorschriften zitiert

1.
Biologische Qualitätskomponenten

Die biologischen Qualitätskomponenten umfassen die aquatische Flora, die Wirbellosenfauna und die Fischfauna nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle

(F = Flüsse, S = Seen, Ü = Übergangsgewässer, K = Küstengewässer):

Qualitäts-
komponentengruppe
Qualitätskomponente Parameter Kategorie
FSÜK
Gewässerflora PhytoplanktonArtenzusammensetzung,
Biomasse
X1XXX
Großalgen oder Angiospermen Artenzusammensetzung,
Artenhäufigkeit
  X2X2
Makrophyten/PhytobenthosArtenzusammensetzung,
Artenhäufigkeit
XXX2 
Gewässerfauna Benthische wirbellose Fauna Artenzusammensetzung,
Artenhäufigkeit
XXXX
FischfaunaArtenzusammensetzung,
Artenhäufigkeit,
Altersstruktur
XXX3 

 
---
1
Bei planktondominierten Fließgewässern zu bestimmen.
2
Zusätzlich zu Phytoplankton ist die jeweils geeignete Teilkomponente zu bestimmen.
3
Altersstruktur fakultativ.

2.
Hydromorphologische Qualitätskomponenten

Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle

(F = Flüsse, S = Seen, Ü = Übergangsgewässer, K = Küstengewässer):

Qualitätskomponente Parameter Kategorie
FSÜK
Wasserhaushalt Abfluss und Abflussdynamik X   
Verbindung zu Grundwasserkörpern XX  
Wasserstandsdynamik X  
Wassererneuerungszeit X  
Durchgängigkeit X   
Morphologie Tiefen- und Breitenvariation X   
Tiefenvariation XXX
Struktur und Substrat des Bodens X  X
Menge, Struktur und Substrat des Bodens  XX 
Struktur der Uferzone XX  
Struktur der Gezeitenzone   XX
Tidenregime Süßwasserzustrom  X 
Seegangsbelastung  XX
Richtung vorherrschender Strömungen    X


3.
Chemische und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

Die chemischen und allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten ergeben sich aus den nachstehenden Tabellen

(F = Flüsse, S = Seen, Ü = Übergangsgewässer, K = Küstengewässer):

3.1
Chemische Qualitätskomponenten

Qualitäts-
komponentengruppe
Qualitätskomponente Parameter Kategorie
FSÜK
Flussgebiets-
spezifische
Schadstoffe
synthetische und nicht-
synthetische Schadstoffe
in Wasser, Sedimenten oder
Schwebstoffen
Schadstoffe nach
Anlage 6
XXXX


 
3.2
Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

Qualitäts-
komponentengruppe
QualitätskomponenteMögliche Parameter FSÜK
Allgemeine
physikalisch-
chemische
Komponenten
SichttiefeSichttiefe XXX
TemperaturverhältnisseWassertemperaturXXXX
Sauerstoffhaushalt SauerstoffgehaltXXXX
SauerstoffsättigungXXXX
TOCX   
BSBX   
EisenX   
Salzgehalt ChloridXXXX
Leitfähigkeit bei 25 °C X XX
SulfatX   
Salinität  XX
Versauerungszustand pH-WertXX  
Säurekapazität Ks
(bei versauerungs-
gefährdeten Gewässern)
XX  
Nährstoffverhältnisse GesamtphosphorXXXX
ortho-Phosphat-
Phosphor
XXXX
GesamtstickstoffXXXX
Nitrat-StickstoffXXXX
Ammonium-StickstoffXXXX
Ammoniak-StickstoffX   
Nitrit-StickstoffX   


Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Anlage 3 OGewV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 OGewV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OGewV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 OGewV Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials
... Zustands eines Oberflächenwasserkörpers richtet sich nach den in Anlage 3 aufgeführten Qualitätskomponenten. Die zuständige Behörde stuft den ... oder erheblich veränderten Oberflächenwasserkörpers richtet sich nach den in Anlage 3 aufgeführten Qualitätskomponenten, die für diejenige Gewässerkategorie nach ... die jeweils schlechteste Bewertung einer der biologischen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 1 in Verbindung mit Anlage 4. Bei der Bewertung der biologischen ... Qualitätskomponenten sind die hydromorphologischen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 2 sowie die entsprechenden allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten ... sowie die entsprechenden allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 3.2 in Verbindung mit Anlage 7 zur Einstufung unterstützend heranzuziehen.  ... eine Umweltqualitätsnorm oder werden mehrere Umweltqualitätsnormen nach Anlage 3 Nummer 3.1 in Verbindung mit Anlage 6 nicht eingehalten, ist der ökologische Zustand oder das ...
Anlage 1 OGewV (zu § 3 Satz 1, § 5 Absatz 2 Satz 1) Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen
... und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten entsprechen, die in Anlage 3 Nummer 2 und 3 für diesen Typ von Oberflächenwasserkörper für den sehr guten ... festzulegen, die die biologischen Qualitätskomponenten abbilden, die in Anlage 3 Nummer 1 für diesen Typ von Oberflächenwasserkörper bei sehr gutem ...
Anlage 7 OGewV (zu § 5 Absatz 4 Satz 2) Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten
...  1.1.2 Werte für weitere Parameter nach Anlage 3 Nummer 3.2 für verschiedene Gewässertypen und Typengruppen  ... 2.1 gilt Nummer 1.1.1 entsprechend. 2.1.2 Werte für weitere Parameter nach Anlage 3 Nummer 3.2 für verschiedene Gewässertypen  ...
Anlage 10 OGewV (zu § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 13 Absatz 1 Nummer 3, § 14 Absatz 2) Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Überwachungsnetz; zusätzliche Überwachungsanforderungen
... sind die Parameter zu überwachen, die für jede nach Maßgabe von Anlage 3 für die jeweilige Gewässerkategorie relevante Qualitätskomponente kennzeichnend ... a) Parameter, die für alle biologischen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 1 kennzeichnend sind, b) Parameter, die für alle hydromorphologischen ... b) Parameter, die für alle hydromorphologischen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 2 kennzeichnend sind, c) Parameter, die für alle allgemeinen ... die für alle allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 3.2 kennzeichnend sind, d) die prioritären Stoffe nach Anlage 8 Tabelle 1 ... nach Anlage 8 Tabelle 1 Spalte 9 und flussgebietsspezifische Schadstoffe gemäß Anlage 3 Nummer 3.1 in Verbindung mit Anlage 6, die in signifikanten Mengen im Sinne von Anlage 6 Nummer 2 ... zu bewerten, sind diejenigen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 zu überwachen, die für die Belastung des Oberflächenwasserkörpers ... Biologische Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 1 Phytoplankton 6-mal pro Jahr (relevante  ... Hydromorphologische Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 2 Durchgängigkeit einmalige be- darfsgerechte ... Chemische Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 3.1 in Verbindung mit Anlage 6 Flussgebietsspezi- fische ... physikalisch-chemische Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 3.2 in Verbindung mit Anlage 7 Wärmebe- dingungen ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed