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Artikel 2 - Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (51. StVRÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Die Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. September 2015 (BGBl. I S. 1573) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 21a wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 21a Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme". - b)
- In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „sein" die Wörter „; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme" eingefügt.
- 2.
- In § 49 Absatz 1 Nummer 20a werden nach dem Wort „Sicherheitsgurten" ein Komma und die Wörter „Rollstuhl-Rückhaltesystemen oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystemen" eingefügt.
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Zitierungen von Artikel 2 Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 51. StVRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
51. StVRÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
V. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2848
Artikel 1 1. StVOÄndV
... Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1463) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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