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Artikel 3 - Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (51. StVRÄndV k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Die Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 14. März 2013 (BGBl. I S. 498), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 30. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach Nummer 100 wird folgende Nummer 100.1 eingefügt:
Lfd. Nr. | Tatbestand | StVO | Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten |
„100.1 | Vorgeschriebenes Rollstuhl-Rückhaltesystem oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem während der Fahrt nicht angelegt | § 21a Absatz 1 Satz 1 § 49 Absatz 1 Nummer 20a | 30 €". |
- 2.
- Nach Nummer 203.3 werden folgende Nummern 203a bis 203f eingefügt:
Lfd. Nr. | Tatbestand | StVZO | Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten |
„Rollstuhlplätze und Rückhaltesysteme | | ||
203a | Als Halter die Inbetriebnahme eines Personenkraftwagens, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde, angeordnet oder zugelassen, obwohl er nicht mit dem vorgeschrie- benen Rollstuhlstellplatz ausgerüstet war | § 35a Absatz 4a Satz 1 § 31 Absatz 2 § 69a Absatz 5 Nummer 3 | 35 € |
203b | Personenkraftwagen, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde, in Betrieb genommen, obwohl er nicht mit dem vorgeschriebenen Rollstuhlstellplatz ausgerüstet war | § 35a Absatz 4a Satz 1 § 69a Absatz 3 Nummer 7 | 35 € |
203c | Als Halter die Inbetriebnahme eines Personenkraftwagens, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde, angeordnet oder zugelassen, obwohl der Rollstuhlstellplatz nicht mit dem vorgeschriebenen Rollstuhl-Rückhaltesystem oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem ausgerüstet war | § 35a Absatz 4a Satz 2, 3 § 31 Absatz 2, § 69a Absatz 5 Nummer 3 | 30 € |
203d | Einen Personenkraftwagen, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde, in Betrieb genommen, obwohl der Roll- stuhlstellplatz nicht mit dem vorgeschriebenen Rollstuhl- Rückhaltesystem oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem ausgerüstet war | § 35a Absatz 4a Satz 2, 3 § 69a Absatz 3 Nummer 7 | 30 € |
203e | Als Fahrer nicht sichergestellt, dass das Rollstuhl-Rück- haltesystem oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem in der vom Hersteller des jeweiligen Systems vorgesehenen Weise während der Fahrt betrieben wurde | § 35a Absatz 4a Satz 4 § 69a Absatz 3 Nummer 7 | 30 € |
203f | Als Halter nicht sichergestellt, dass das Rollstuhl-Rück- haltesystem oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem in der vom Hersteller des jeweiligen Systems vorgesehenen Weise während der Fahrt betrieben wurde | § 35a Absatz 4a Satz 4 § 31 Absatz 2 § 69a Absatz 5 Nummer 3 | 30 €". |
Zitierungen von Artikel 3 Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 51. StVRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
51. StVRÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 5 51. StVRÄndV Inkrafttreten
... vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 3 tritt am 1. Februar 2017 in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.03.2017 BGBl. I S. 522
Artikel 5 3. FZVuaÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 14. März 2013 (BGBl. I S. 498), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1463 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Nummer 174 in der ...
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