Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (1. MessEVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Mess- und Eichverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2016 MessEV § 8

In § 8 Absatz 1 Satz 1 der Mess- und Eichverordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010, 2011) werden nach der Angabe „(ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 149)" die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung" und nach der Angabe „(ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 107)" die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. MessEVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. MessEVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2034
Artikel 2 MsbGEG Änderung der Mess- und Eichverordnung
... 1 der Mess- und Eichverordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010, 2011), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Juni 2016 (BGBl. I S. 1478) geändert worden ist, werden die ...


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