Artikel 8 - Siebte Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften (7. RhMosSchRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 8 Inkrafttreten



(1) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2, die in Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 genannten Beschlüsse sowie Artikel 3 treten am 1. Dezember 2016 in Kraft.

(2) Artikel 4, der in Artikel 4 genannte Beschluss sowie die Artikel 5 und 6 treten am 1. Januar 2017 in Kraft.

(3) Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Juni 2016.



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