Eingangsformel - BaFin-Hinweisgeberverordnung (BaFinHwgebV)

V. v. 02.07.2016 BGBl. I S. 1572 (Nr. 32); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 26.07.2021 BGBl. I S. 3207, 4455
Geltung ab 03.07.2016; FNA: 7610-15-7 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Eingangsformel *)



Auf Grund des § 4d Absatz 9 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), der durch Artikel 9 Nummer 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2016 (BGBl. I S. 1514) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

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Diese Verordnung dient der Umsetzung der Durchführungsrichtlinie (EU) 2015/2392 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Meldung tatsächlicher oder möglicher Verstöße gegen diese Verordnung (ABl. L 332 vom 18.12.2015, S. 126).



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