Tools:
Update via:
Artikel 7 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)
Artikel 7 Aufhebung der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag
(111-1-6)
Die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag vom 21. Juli 2005 (BGBl. I S. 2179) wird aufgehoben.
Die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag vom 21. Juli 2005 (BGBl. I S. 2179) wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 7 Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 2. BRBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. BRBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 23 2. BRBG Auflösung des Siebenten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
... Die Artikel 6 und 7 Absatz 3 bis 5 des Siebenten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 18. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12105/a199559.htm