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Artikel 10 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)
Artikel 10 Änderung des Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Regelung von Grenzfragen und anderen zwischen beiden Ländern bestehenden Problemen (Ausgleichsvertrag)
Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert
(181-1)
Die Artikel 5 bis 10 des Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Regelung von Grenzfragen und anderen zwischen beiden Ländern bestehenden Problemen (Ausgleichsvertrag) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 181-1, veröffentlichten bereinigten Fassung werden aufgehoben.
Die Artikel 5 bis 10 des Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Regelung von Grenzfragen und anderen zwischen beiden Ländern bestehenden Problemen (Ausgleichsvertrag) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 181-1, veröffentlichten bereinigten Fassung werden aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 10 Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 2. BRBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. BRBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 28 2. BRBG Änderung des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1991
... Artikel 10 §§ 3 und 5 Absatz 3 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1991 vom ...
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