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Artikel 18 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)
Artikel 18 Auflösung des Gesetzes zur Änderung von Kostenermächtigungen und zur Überleitung gebührenrechtlicher Vorschriften
Artikel 18 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Juli 2016 KErmÄndG Artikel 5, Artikel 8, Artikel 9
(202-2)
Die Artikel 5, 8 und 9 Absatz 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung von Kostenermächtigungen und zur Überleitung gebührenrechtlicher Vorschriften vom 22. Juli 1969 (BGBl. I S. 901) werden aufgehoben.
Die Artikel 5, 8 und 9 Absatz 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung von Kostenermächtigungen und zur Überleitung gebührenrechtlicher Vorschriften vom 22. Juli 1969 (BGBl. I S. 901) werden aufgehoben.
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Zitierungen von Artikel 18 Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 18 2. BRBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. BRBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 31 2. BRBG Auflösung des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2003/2004
... Artikel 18 Absatz 2 und 3 sowie Artikel 20 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2003/2004 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12105/a199570.htm