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Artikel 19 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)
Artikel 19 Aufhebung des Gesetzes über die erweiterte Zulassung von Schadenersatzansprüchen bei Dienst- und Arbeitsunfällen
(2030-2-19)
Das Gesetz über die erweiterte Zulassung von Schadenersatzansprüchen bei Dienst- und Arbeitsunfällen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030-2-19, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Das Gesetz über die erweiterte Zulassung von Schadenersatzansprüchen bei Dienst- und Arbeitsunfällen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030-2-19, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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