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Artikel 42 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 42 Änderung des IGV-Durchführungsgesetzes


Artikel 42 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Juli 2016 IGV-DG § 8, § 13, § 21

(2126-15)

Das IGV-Durchführungsgesetz vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 566), das durch Artikel 71 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 8 Absatz 3 und § 13 Absatz 3 werden jeweils nach dem Wort „Landesgesundheitsbehörden" die Wörter „für den Bereich der übertragbaren Krankheiten" eingefügt.

2.
In § 21 Absatz 1 Nummer 9 werden die Wörter „§ 12 Absatz 4 Satz 3" durch die Angabe „§ 12 Absatz 5" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 42 Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 42 2. BRBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BRBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes, zur Änderung des IGV-Durchführungsgesetzes und des Seeaufgabengesetzes
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2190
Artikel 2 SeeSchMpGEG Änderung des IGV-Durchführungsgesetzes
... IGV-Durchführungsgesetz vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 566), das zuletzt durch Artikel 42 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (BGBl. I S. 1594 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 15 Absatz 1 wird wie ...