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Artikel 45 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)
Artikel 45 Auflösung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
(2161-4)
Die Artikel 2, 4 und 5 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2161-4, veröffentlichten bereinigten Fassung werden aufgehoben.
Die Artikel 2, 4 und 5 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2161-4, veröffentlichten bereinigten Fassung werden aufgehoben.
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