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Artikel 47 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)
Artikel 47 Aufhebung der Ersten Verordnung über Ausnahmen von dem Verbot der auslandsunterstützten Auswanderung
Artikel 47 ändert mWv. 15. Juli 2016 1. AuswAusnV
(2182-3-1-1)
Die Erste Verordnung über Ausnahmen von dem Verbot der auslandsunterstützten Auswanderung vom 25. Juli 1975 (BGBl. I S. 2079) wird aufgehoben.
Die Erste Verordnung über Ausnahmen von dem Verbot der auslandsunterstützten Auswanderung vom 25. Juli 1975 (BGBl. I S. 2079) wird aufgehoben.
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