Artikel 51 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 51 Aufhebung des Volkszählungsgesetzes 1970


Artikel 51 ändert mWv. 15. Juli 2016 VZG 1970

(29-7)

Das Volkszählungsgesetz 1970 vom 14. April 1969 (BGBl. I S. 292), das durch Artikel 93 des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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