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Artikel 87 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 87 Aufhebung der Verordnung über die Saldierung von Grundflächen im Wirtschaftsjahr 2003/2004 im Rahmen der gemeinschaftsrechtlichen Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen



(7847-11-4-101)

Die Verordnung über die Saldierung von Grundflächen im Wirtschaftsjahr 2003/2004 im Rahmen der gemeinschaftsrechtlichen Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen vom 11. September 2003 (BAnz. S. 20.773), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. März 2004 (BGBl. I S. 331) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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