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Artikel 94 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)
Artikel 94 Aufhebung der Verordnung über den Absatz von Rindfleisch aus staatlicher Lagerhaltung zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen zum Zweck der Ausfuhr nach dritten Ländern
Artikel 94 ändert mWv. 15. Juli 2016 RindFlAusfV
(7847-11-6-5)
Die Verordnung über den Absatz von Rindfleisch aus staatlicher Lagerhaltung zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen zum Zweck der Ausfuhr nach dritten Ländern vom 9. März 1977 (BGBl. I S. 443), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 22 des Gesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Die Verordnung über den Absatz von Rindfleisch aus staatlicher Lagerhaltung zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen zum Zweck der Ausfuhr nach dritten Ländern vom 9. März 1977 (BGBl. I S. 443), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 22 des Gesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482) geändert worden ist, wird aufgehoben.
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