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Artikel 97 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 97 Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen


Artikel 97 ändert mWv. 15. Juli 2016 FGlG § 1

(7847-18)

In § 1 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen vom 10. Juli 1995 (BGBl. I S. 910), das zuletzt durch Artikel 26 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist, werden in dem Satzteil nach Nummer 2 nach den Wörtern „für die einheitliche Betriebsprämie" die Wörter „oder die Basisprämie" eingefügt.