Artikel 110 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 110 Änderung des Zweiten Gesetzes über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße


Artikel 110 ändert mWv. 15. Juli 2016 2. MainDonWStrG § 2

(940-13)

§ 2 des Zweiten Gesetzes über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße vom 19. Juni 1986 (BGBl. I S. 913), das zuletzt durch Artikel 312 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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