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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (KiföGFinGuaÄndG 2016 k.a.Abk.)
Eingangsformel
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
Das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403, 2407), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2411) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 14 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird die Angabe „30. Juni 2016" durch die Angabe „30. Juni 2017" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 wird die Angabe „30. Juni 2016" durch die Angabe „30. Juni 2017" und die Angabe „31. Dezember 2016" durch die Angabe „31. Dezember 2017" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 2 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „30. Juni 2016" durch die Angabe „30. Juni 2017" ersetzt.
- 2.
- In § 15 Absatz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2017" durch die Angabe „31. Dezember 2018" und die Angabe „31. Dezember 2018" durch die Angabe „31. Dezember 2019" ersetzt.
- 3.
- § 16 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „30. Juni 2016 und 30. Juni 2018" durch die Wörter „30. Juni 2017 und 30. Juni 2019" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 werden die Wörter „30. Juni 2016 und 30. Juni 2018" durch die Wörter „30. Juni 2017 und 30. Juni 2019" ersetzt.
- c)
- In Absatz 3 wird die Angabe „30. Juni 2017" durch die Angabe „30. Juni 2018" und die Angabe „1. März 2017" durch die Angabe „1. März 2018" ersetzt.
- d)
- In Absatz 4 wird die Angabe „31. Dezember 2019" durch die Angabe „31. Dezember 2020" ersetzt.
- e)
- Absatz 6 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird die Angabe „30. Juni 2019" durch die Angabe „30. Juni 2020" und die Angabe „1. März 2019" durch die Angabe „1. März 2020" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 wird die Angabe „30. Juni 2020" durch die Angabe „30. Juni 2021" und die Angabe „1. März 2020" durch die Angabe „1. März 2021" ersetzt.
Artikel 2 Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
In § 8 Satz 1 des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes vom 18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3022), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2411) geändert worden ist, wird die Angabe „2020" durch die Angabe „2021" ersetzt.
Artikel 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Juli 2016.
Schlussformel
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Manuela Schwesig
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Manuela Schwesig
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble
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