Artikel 7 - Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes (BGebRAG k.a.Abk.)

G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Geltung ab 23.07.2016, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 7 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 3 tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.

(3) Artikel 4 tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juli 2016.



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