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Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule - Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslautern mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (2. KaiserAusbGlVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
In § 1 Satz 1 und in § 3 Absatz 1 der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule - Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslautern mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1489), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Juni 2012 (BGBl. I S. 1388) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „2016" durch die Angabe „2026" ersetzt.
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