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Frühere Fassungen von § 1 InvStG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2022 | Artikel 4 Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2050 |
aktuell vorher | 29.12.2020 | Artikel 10 Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3096 |
aktuell | vor 29.12.2020 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12129/al199912.htm