Artikel 9 - Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze (BStatGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 9 ändert mWv. 27. Juli 2016 SAEGÜSchG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt das SAEG-Übermittlungsschutzgesetz vom 16. März 1993 (BGBl. I S. 336) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. Juli 2016.



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