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Artikel 4 - Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung (EndLaNOG k.a.Abk.)
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung
Das Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2553, 2563), das durch Artikel 310 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift des Gesetzes wird das Wort „Entsorgung" durch das Wort „Entsorgungssicherheit" ersetzt.
- 2.
- In § 1 Satz 1, 2 und 4 wird jeweils das Wort „Entsorgung" durch das Wort „Entsorgungssicherheit" ersetzt.
- 3.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt gefasst:„(1) Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit erledigt Verwaltungsaufgaben des Bundes auf den Gebieten der Planfeststellung, Genehmigung und Überwachung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle, der Entsorgung radioaktiver Abfälle, der Beförderung und Aufbewahrung radioaktiver Stoffe sowie der kerntechnischen Sicherheit, die ihm durch das Atomgesetz, das Standortauswahlgesetz oder andere Bundesgesetze oder aufgrund dieser Gesetze zugewiesen werden."
- b)
- In den Absätzen 2 und 3 wird jeweils das Wort „Entsorgung" durch das Wort „Entsorgungssicherheit" ersetzt.
- c)
- Folgender Absatz 4 wird angefügt:„(4) Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit betreibt zur Erfüllung seiner Aufgaben wissenschaftliche Forschung auf den in Absatz 1 genannten Gebieten."
- 4.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 wird das Wort „Entsorgung" durch das Wort „Entsorgungssicherheit" ersetzt.
- b)
- Folgender Satz wird angefügt:
„Soweit es Aufgaben aus einem anderen Geschäftsbereich als dem des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wahrnimmt, untersteht es den fachlichen Weisungen der sachlich zuständigen obersten Bundesbehörde."
Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 EndLaNOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EndLaNOG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2510
Artikel 5 UAGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit
... kerntechnische Entsorgungssicherheit vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2553, 2563), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1843 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift wird ...
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