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Artikel 2 - Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels (OffshoreBergRÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
§ 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), die zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 3. September 2010 (BGBl. I S. 1261) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe a wird das Wort „oder" am Ende durch ein Semikolon ersetzt.
- b)
- Buchstabe b wird aufgehoben.
- 2.
- Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt:
- „2a.
- Aufsuchung von Erdöl und Erdgas durch Explorationsbohrungen und Gewinnung von Erdöl und Erdgas mit Errichtung und Betrieb von Förderplattformen im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels;".
Zitierungen von Artikel 2 Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 OffshoreBergRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
OffshoreBergRÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen
V. v. 04.08.2016 BGBl. I S. 1957
Artikel 1 FrackingV Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
... bergbaulicher Vorhaben vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 3. August 2016 (BGBl. I S. 1866) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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