Eingangsformel - Zwölfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung (12. PflBeschauVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 15.08.2016 BAnz AT 16.08.2016 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.02.2017 BAnz AT 13.02.2017 V1
Geltung ab 17.08.2016
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Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 1, 2, 3, 4, 5, 6 und Nummer 12 und des § 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 Buchstabe c und f jeweils in Verbindung mit § 72 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012, die durch Artikel 375 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:



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