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Zitierungen von § 47 MsbG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 MsbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MsbG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 MsbG Messstelle (vom 29.12.2023)
... genügen, soweit nicht die Bundesnetzagentur bundeseinheitliche Anforderungen nach § 47 Absatz 2 Nummer 15 festgelegt hat. Die technischen Mindestanforderungen des Netzbetreibers an den ...
§ 14 MsbG Wechsel des Messstellenbetreibers
... vollzogen werden soll. (2) Soweit die Bundesnetzagentur eine Festlegung nach § 47 Absatz 2 Nummer 5 und 7 getroffen hat, müssen Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, ...
§ 21 MsbG Mindestanforderungen an intelligente Messsysteme (vom 27.05.2023)
... das intelligente Messsystem angebundene Komponenten einhalten, die von der Bundesnetzagentur nach § 47 Absatz 1 Nummer 4 festgelegt werden und 6. die Stammdaten angeschlossener Anlagen nach § 14a des ...
§ 27 MsbG Weiterentwicklung von Schutzprofilen und Technischen Richtlinien; Ausschuss Gateway-Standardisierung (vom 27.05.2023)
... und Klimaschutz erarbeitet unter Beachtung der Festlegungskompetenz der Bundesnetzagentur nach § 47 und von Nachhaltigkeitsaspekten für Hardwarekomponenten durch das Bundesamt für ...
§ 34 MsbG Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers; Verordnungsermächtigung (vom 29.12.2023)
... Ausgestaltung der Zählerstandsgangmessung durch Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 47 Absatz 2 Nummer 13 , 2. die Übermittlung der nach den §§ 61 und 62 erforderlichen ... 5. die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, ...
§ 52 MsbG Allgemeine Anforderungen an die Datenkommunikation; Anonymisierung und Pseudonymisierung (vom 27.05.2023)
... 69 Absatz 1 Nummer 6, d) in weiteren durch Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 47 Absatz 2 Nummer 13 oder § 75 bestimmten Fällen. In den Fällen von Satz 3 ist eine ... und nur aus zwingenden Gründen möglich, wenn Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 47 Absatz 2 Nummer 13 oder § 75 dies bestimmen. (4) Aus intelligenten Messsystemen stammende ...
§ 60 MsbG Datenübermittlung; sternförmige Kommunikation; Löschung oder Anonymisierung (vom 27.05.2023)
... aus den Nummern 1 bis 3 unter Berücksichtigung der Festlegungen der Bundesnetzagentur aus den §§ 47 und 75 nachkommen zu können. Außerhalb der in Satz 1 genannten ... Einspeisegänge zur Verfügung stellen; etwaige Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 47 Absatz 2 Nummer 13 und § 75 sind zu beachten. (4) Bei intelligenten Messsystemen haben ... in dem der jeweilige Messwert erhoben wurde, soweit in einer Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 47 Absatz 2 Nummer 13 oder nach § 75 nicht etwas anderes bestimmt ...
§ 66 MsbG Messwertnutzung zu Zwecken des Netzbetreibers; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung (vom 27.05.2023)
... nicht mehr erforderlich ist. Soweit in einer Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 47 Absatz 2 Nummer 13 oder nach § 75 nicht etwas anderes bestimmt ist, gilt eine Speicherung im Sinne von Satz 1 ...
§ 67 MsbG Messwertverarbeitung zu Zwecken des Übertragungsnetzbetriebs und der Bilanzkoordination; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung (vom 27.05.2023)
... nicht mehr erforderlich ist. Soweit in einer Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 47 Absatz 2 Nummer 13 oder nach § 75 nicht etwas anderes bestimmt ist, gilt eine Speicherung im Sinne von Satz 1 ...
§ 68 MsbG Messwertverarbeitung zu Zwecken des Bilanzkreisverantwortlichen; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung (vom 27.05.2023)
... nicht mehr erforderlich ist. Soweit in einer Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 47 Absatz 2 Nummer 13 oder nach § 75 nicht etwas anderes bestimmt ist, gilt eine Speicherung im Sinne von Satz 1 ...
§ 69 MsbG Messwertverarbeitung zu Zwecken des Energielieferanten; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung (vom 27.05.2023)
... nicht mehr erforderlich ist. Soweit in einer Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 47 Absatz 2 Nummer 13 oder nach § 75 nicht etwas anderes bestimmt ist, gilt eine Speicherung im Sinne von Satz 1 ...
Zitat in folgenden Normen
Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Anlage BNetzABGebV Gebühren- und Auslagenverzeichnis
... Alternative MsbG nach Zeitaufwand 4 Festlegungen nach § 47 MsbG in Verbindung mit § 29 Absatz 1 des Energiewirt- schaftsgesetzes (EnWG) 3.500 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
G. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 133
Artikel 2 EnEDiNG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz" und nach der Angabe „nach § 47 " die Wörter „und von Nachhaltigkeitsaspekten für Hardwarekomponenten" ... Ausgestaltung der Zählerstandsgangmessung durch Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 47 Absatz 2 Nummer 13 , 2. die Übermittlung der nach den §§ 61 und 62 erforderlichen ... 5. die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, ... durch einen Punkt ersetzt. d) Die Nummern 9 bis 11 werden aufgehoben. 33. § 47 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 12 werden die Wörter „§ 33 ... 69 Absatz 1 Nummer 6, d) in weiteren durch Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 47 Absatz 2 Nummer 13 oder § 75 bestimmten Fällen. In den Fällen von Satz 3 ist eine ... und nur aus zwingenden Gründen möglich, wenn Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 47 Absatz 2 Nummer 13 oder § 75 dies bestimmen." 37. § 54 wird wie folgt geändert: ... aus den Nummern 1 bis 3 unter Berücksichtigung der Festlegungen der Bundesnetzagentur aus den §§ 47 und 75 nachkommen zu können. Außerhalb der in Satz 1 genannten Fälle ... Einspeisegänge zur Verfügung stellen; etwaige Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 47 Absatz 2 Nummer 13 und § 75 sind zu beachten." c) Absatz 6 wird wie folgt gefasst: ... in dem der jeweilige Messwert erhoben wurde, soweit in einer Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 47 Absatz 2 Nummer 13 oder nach § 75 nicht etwas anderes bestimmt ist." 41. In § 61 Absatz 1 ... Messwerte nicht mehr erforderlich ist. Soweit in einer Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 47 Absatz 2 Nummer 13 oder nach § 75 nicht etwas anderes bestimmt ist, gilt eine Speicherung im Sinne von Satz 1 ... Messwerte nicht mehr erforderlich ist. Soweit in einer Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 47 Absatz 2 Nummer 13 oder nach § 75 nicht etwas anderes bestimmt ist, gilt eine Speicherung im Sinne von Satz 1 ... Messwerte nicht mehr erforderlich ist. Soweit in einer Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 47 Absatz 2 Nummer 13 oder nach § 75 nicht etwas anderes bestimmt ist, gilt eine Speicherung im Sinne von Satz 1 ... Messwerte nicht mehr erforderlich ist. Soweit in einer Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 47 Absatz 2 Nummer 13 oder nach § 75 nicht etwas anderes bestimmt ist, gilt eine Speicherung im Sinne von Satz 1 ...
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Artikel 8a EnWRKAnpG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... relevanter Mess- und Steuerungsvorgänge" eingefügt. 2. § 47 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 13 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ...
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 12 EnWRAnpG 2024 Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... genügen, soweit nicht die Bundesnetzagentur bundeseinheitliche Anforderungen nach § 47 Absatz 2 Nummer 15 festgelegt hat. Die technischen Mindestanforderungen des Netzbetreibers an den Messstellenbetrieb ... 5" durch die Wörter „den §§ 5 oder 6" ersetzt. 16. § 47 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 14 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ...
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