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Artikel 16 - Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (MsbGEG k.a.Abk.)

Artikel 16 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 1. September 2016.

 
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