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Zitierungen von § 4 SBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 SBG Wählbarkeit
... die örtliche Vorgesetzte der Wählergruppe der Offiziere im Sinne des § 4 Absatz 1 sind, 3. die Kompaniefeldwebel sowie die Inhaberinnen und Inhaber ...
§ 20 SBG Pflichten der Disziplinarvorgesetzten
... Vertrauenspersonen der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer an Schulen (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) und der bei besonderen Verwendungen im Ausland gewählten ...
§ 60 SBG Personalvertretung der Soldatinnen und Soldaten (vom 15.06.2021)
... In anderen als den in § 4 Absatz 1 genannten Dienststellen und Einrichtungen wählen Soldatinnen und Soldaten ... angehören, deren Aufgabe die Unterstützung eines Stabes ist, wählen abweichend von § 4 Absatz 1 keine Vertrauenspersonen in der Einheit, sondern zum Personalrat des Stabes, sofern 1. ...
§ 61 SBG Dienststellen ohne Personalrat (vom 15.06.2021)
... Personalrat nicht gebildet ist, wählen die Soldatinnen und Soldaten Vertrauenspersonen nach § 4 ...
§ 62 SBG Wahl und Rechtsstellung der Soldatenvertreterinnen und Soldatenvertreter (vom 15.06.2021)
... findet § 55 Absatz 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes keine Anwendung. § 4 Absatz 3 Nummer 2 ist nicht ...
Zitat in folgenden Normen
Kooperationsgesetz der Bundeswehr (BwKoopG)
Artikel 1 G. v. 30.07.2004 BGBl. I S. 2027; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
§ 4 BwKoopG Sondervorschriften für Soldatinnen und Soldaten (vom 31.03.2017)
... 60 bis 63 des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes gelten, richten sich nach den §§ 4 und 5 des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes. (2) Gehören Soldatinnen ... Soldatinnen und Soldaten einem Wahlbereich für die Wahl einer Vertrauensperson im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes an, bleiben sie während ihrer Zugehörigkeit zu einem Kooperationsbetrieb bei der Wahl ...
Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBGWV)
Artikel 1 V. v. 31.05.2017 BGBl. I S. 1506
§ 1 SBGWV Wahlbereiche
... und Soldaten, die sich in der Grundausbildung befinden, wählen Vertrauenspersonen nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes . (2) Sobald bei einer Wählergruppe nach § 4 Absatz 1 Satz 1 des ... und Soldatenbeteiligungsgesetzes. (2) Sobald bei einer Wählergruppe nach § 4 Absatz 1 Satz 1 des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes die Voraussetzungen für eine Zuteilung nach § 4 Absatz 6 des Soldatinnen- und ... des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes die Voraussetzungen für eine Zuteilung nach § 4 Absatz 6 des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes vorliegen, meldet die oder der Disziplinarvorgesetzte dies unverzüglich der zuständigen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 14 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes
... 2017 (BGBl. I S. 562) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes und weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 27.03.2017 BGBl. I S. 562
Artikel 5 SGuSRÄndG Änderung des Kooperationsgesetzes der Bundeswehr
... 60 bis 63 des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes gelten, richten sich nach den §§ 4 und 5 des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes. (2) Gehören Soldatinnen ... Soldatinnen und Soldaten einem Wahlbereich für die Wahl einer Vertrauensperson im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes an, bleiben sie während ihrer Zugehörigkeit zu einem Kooperationsbetrieb bei der Wahl ...
Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
Artikel 3 BPersVGNG Änderung des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes
... Absatz 2 werden die Wörter „§ 6 Absatz 2 Satz 2" durch die Wörter „ § 4 Absatz 1 Nummer 4" ersetzt. 11. § 65 Absatz 4 wird ...
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