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Zitierungen von § 24 SBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 SBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 31 SBG Beschwerdeverfahren
... angehört werden. Bei Beschwerden in Personalangelegenheiten im Sinne des § 24 Absatz 1 und 2 ist die Vertrauensperson nur auf Antrag der Beschwerdeführerin oder des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (3. WehrDiszNOG)
G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
Artikel 2 3. WehrDiszNOG Änderung des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes
... Sätze ersetzt: „Bei Beschwerden in Personalangelegenheiten im Sinne des § 24 Absatz 1 soll die Vertrauensperson angehört werden, es sei denn, die Beschwerdeführerin oder der ... die Anhörung ausdrücklich ab. Bei Beschwerden in Personalangelegenheiten im Sinne des § 24 Absatz 2 wird die Vertrauensperson, außer im Falle der ausdrücklichen Ablehnung der ...