Erste Verordnung zur Änderung der Hörakustikerausbildungsverordnung (1. HörAkAusbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 05.09.2016 BGBl. I S. 2139 (Nr. 44); Geltung ab 17.09.2016
Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Hörakustikerausbildungsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 25 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung, der zuletzt durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

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Artikel 1 Änderung der Hörakustikerausbildungsverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 17. September 2016 HörAkAusbV § 20

In § 20 Absatz 3 Satz 1 der Hörakustikerausbildungsverordnung vom 28. April 2016 (BGBl. I S. 1012) wird die Angabe „§ 18 Absatz 2" durch die Angabe „§ 18 Absatz 3" ersetzt.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. September 2016.

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Schlussformel



Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie

In Vertretung Machnig



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